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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2017 - L 11 AS 1272/15   

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https://dejure.org/2017,96164
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2017 - L 11 AS 1272/15 (https://dejure.org/2017,96164)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.08.2017 - L 11 AS 1272/15 (https://dejure.org/2017,96164)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. August 2017 - L 11 AS 1272/15 (https://dejure.org/2017,96164)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 8/15 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - psychische

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2017 - L 11 AS 1272/15
    Für die Anerkennung eines Mehrbedarfes ist also erforderlich, dass beim Leistungsberechtigten gesundheitliche Gründe ein besonderes Ernährungsbedürfnis verursachen, welches in Relation zum Regelbedarf kostenaufwändiger ist (BSG, Urteil vom 22. November 2011 - B 4 AS 138/10 R - juris Rn. 15; BSG, Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 65/12 R - juris Rn. 16; BSG, Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 8/15 R - juris Rn. 15).

    Ein bestimmtes Ernährungsverhalten oder ein Umgang mit Lebensmitteln, dem keine spezifische, physiologisch bestimmte Kostform zugrunde liegt, erfüllt diese Voraussetzung nicht (BSG, Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 8/15 R - juris Rn. 15).

  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 65/12 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2017 - L 11 AS 1272/15
    Für die Anerkennung eines Mehrbedarfes ist also erforderlich, dass beim Leistungsberechtigten gesundheitliche Gründe ein besonderes Ernährungsbedürfnis verursachen, welches in Relation zum Regelbedarf kostenaufwändiger ist (BSG, Urteil vom 22. November 2011 - B 4 AS 138/10 R - juris Rn. 15; BSG, Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 65/12 R - juris Rn. 16; BSG, Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 8/15 R - juris Rn. 15).

    Diese bedingt keine besonderen Kosten, weil die Vollkosternährung vom Regelbedarf gedeckt ist (BSG, Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 65/12 R - juris Rn. 13, 19).

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung - Laktoseintoleranz eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2017 - L 11 AS 1272/15
    Die Kläger beanspruchen mit ihrer gegen diese Bescheide gerichteten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 SGG) für die Zeit von Mai bis Oktober 2011 weitere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für den Regelbedarf bzw. insbesondere für einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung für die Klägerin zu 2. Das Vorliegen eines Mehrbedarfes kann nicht isoliert geprüft werden (siehe etwa BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 48/12 R - juris Rn. 9).
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2017 - L 11 AS 1272/15
    Diese stellen einen abtrennbaren Streitgegenstand dar (BSG, Urteil vom 14. Juni 2014 - B 14 AS 42/13 R - juris Rn. 10 ff.).
  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Beschränkung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2017 - L 11 AS 1272/15
    Für die Anerkennung eines Mehrbedarfes ist also erforderlich, dass beim Leistungsberechtigten gesundheitliche Gründe ein besonderes Ernährungsbedürfnis verursachen, welches in Relation zum Regelbedarf kostenaufwändiger ist (BSG, Urteil vom 22. November 2011 - B 4 AS 138/10 R - juris Rn. 15; BSG, Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 65/12 R - juris Rn. 16; BSG, Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 8/15 R - juris Rn. 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2015 - L 11 AS 1500/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2017 - L 11 AS 1272/15
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger hat der Senat die Berufung zugelassen (Beschluss vom 14. August 2015 - L 11 AS 1500/13 NZB -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2017 - L 11 AS 1273/15
    Gegen die ablehnende Entscheidung des Beklagten richtet sich nach erfolglosem Klageverfahren (Sozialgericht - SG - Braunschweig zum Az. S 25 AS 2763/11) das Berufungsverfahren L 11 AS 1272/15.

    Das SG hat im Parallelverfahren S 25 AS 2763/11 (= L 11 AS 1272/15) im Hinblick auf einen möglichen Mehrbedarfsanspruch der Klägerin verschiedene ärztliche Berichte beigezogen und ein ernährungswissenschaftliches Gutachten der Prof. Dr. N. eingeholt.

    Im Parallelverfahren L 11 AS 1272/15 hat der Senat zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes nach § 103 SGG den Hautarzt und Allergologen Dr. P. als Sachverständigen gehört.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2017 - L 11 AS 1274/15
    Gegen die ablehnende Entscheidung des Beklagten richtet sich nach erfolglosem Klageverfahren (Sozialgericht - SG - Braunschweig zum Az. S 25 AS 2763/11) das Berufungsverfahren L 11 AS 1272/15.

    Das SG hat im Parallelverfahren S 25 AS 2763/11 (= L 11 AS 1272/15) im Hinblick auf einen möglichen Mehrbedarfsanspruch der Klägerin zu 2. verschiedene ärztliche Berichte beigezogen und ein ernährungswissenschaftliches Gutachten der Prof. Dr. N. eingeholt.

    Im Parallelverfahren L 11 AS 1272/15 hat der Senat zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes nach § 103 SGG den Hautarzt und Allergologen Dr. P. als Sachverständigen gehört.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2017 - L 11 AS 1275/15
    Gegen die ablehnende Entscheidung des Beklagten richtet sich nach erfolglosem Klageverfahren (Sozialgericht - SG - Braunschweig zum Az. S 25 AS 2763/11) das Berufungsverfahren L 11 AS 1272/15.

    Das SG hat im Parallelverfahren S 25 AS 2763/11 (= L 11 AS 1272/15) im Hinblick auf einen möglichen Mehrbedarfsanspruch der Klägerin verschiedene ärztliche Berichte beigezogen und ein ernährungswissenschaftliches Gutachten der Prof. Dr. J. eingeholt.

    Im Parallelverfahren L 11 AS 1272/15 hat der Senat zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes nach § 103 SGG den Hautarzt und Allergologen Dr. L. als Sachverständigen gehört.

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